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Import und Export von Equipment
Innerhalb der Europäischen Union besteht freier Personen- und Warenverkehr. Filmausrüstungen und entsprechendes Zubehör können problemlos ein- und ausgeführt werden.
Für den Export von Waren in Drittländer und den Import aus diesen Ländern steht zur vereinfachten Abwicklung das so genannte ATACarnet (Temporary Admission) zur Verfügung. Mit der Ausnahme von Indien und der Volksrepublik China sind etwa 55 Länder ATA-Vertragspartner.
Das ATA-Carnet ist in den Vertragsländern bei der jeweiligen Wirtschafts- oder Handelskammer in englischer, deutscher und französischer Sprache erhältlich. In dieses Carnet sind sämtliche Ausrüstungsgegenstände einzutragen. Bei der Zollabfertigung am Flughafen wird das Carnet bei der Ausfuhr und Einfuhr abgestempelt (http://www.atacarnet.com/).
Für indische Produktionsfirmen gilt beispielsweise, dass die Ausrüstung beim Zolldurchgang im Pass zu vermerken ist und innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeführt werden muss.
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