
Donauschlinge bei Schlögen, Oberösterreich © Österreich Werbung/Popp
Flüsse, Häfen, Seen
Dreharbeiten auf der Donau, dem größten Fluss Österreichs, sind bei Verwendung zugelassener Schiffe grundsätzlich ohne Drehgebühr möglich. Drei Wochen im Voraus ist ein Antrag an die Oberste Schifffahrtsbehörde des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr zu richten.
Absperrungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Bei nicht zugelassenen Verkehrsmitteln (zum Beispiel einem alten Schiff) ist eine Sondertransportbewilligung nötig.
Für Dreharbeiten an den Ufern der Donau, die den Schiffsverkehr in irgendeiner Weise beeinträchtigen (z.B. starke Scheinwerfer oder ein Feuerwerk), ist ebenfalls die Oberste Schifffahrtsbehörde des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu kontaktieren.
Die DDSG Blue Danube ist der größte und modernste Anbieter von Ausflugs- und Erlebnisfahrten in Wien und in der Wachau. Ein Charterschiff, die MS Admiral Tegetthoff, steht dabei auch für Dreharbeiten zur Verfügung. Auch die niederösterreichische Firma Brandner bietet ein Schiff (MS Austria) sowie ein Holzfloß an, auf dem 150 Personen Platz finden. Das Floß verkehrt auf der Donau auf einer Strecke von ungefähr 20 Kilometern.
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
Oberste Schifffahrtsbehörde
Reinhard Vorderwinkler
T: +43 (0)1 71162 -5900
E: reinhard.vorderwinkler@bmv.gv.at
Dreharbeiten in Häfen sind nur mit Sonderbewilligungen möglich, wobei die jeweilige Stromaufsicht bzw. Hafenverwaltung zuständig ist. Werden Reeder am Löschen ihrer Ladung auf Grund einer Absperrung für Dreharbeiten gehindert, so fallen Kosten an.