die sterreichische Film Commission

 
Filmen am Wasser


Donau mit Mexikokirche, Wien © Wien Tourismus



Donauschlinge bei Schlögen, Oberösterreich © Österreich Werbung/Popp

Flüsse, Häfen, Seen

Dreharbeiten auf der Donau, dem größten Fluss Österreichs, sind bei Verwendung zugelassener Schiffe grundsätzlich ohne Drehgebühr möglich. Drei Wochen im Voraus ist ein Antrag an die Oberste Schifffahrtsbehörde des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr zu richten.

Absperrungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Bei nicht zugelassenen Verkehrsmitteln (zum Beispiel einem alten Schiff) ist eine Sondertransportbewilligung nötig.

Für Dreharbeiten an den Ufern der Donau, die den Schiffsverkehr in irgendeiner Weise beeinträchtigen (z.B. starke Scheinwerfer oder ein Feuerwerk), ist ebenfalls die Oberste Schifffahrtsbehörde des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu kontaktieren.

Die DDSG Blue Danube ist der größte und modernste Anbieter von Ausflugs- und Erlebnisfahrten in Wien und in der Wachau. Ein Charterschiff, die MS Admiral Tegetthoff, steht dabei auch für Dreharbeiten zur Verfügung. Auch die niederösterreichische Firma Brandner bietet ein Schiff (MS Austria) sowie ein Holzfloß an, auf dem 150 Personen Platz finden. Das Floß verkehrt auf der Donau auf einer Strecke von ungefähr 20 Kilometern.

Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie 
Oberste Schifffahrtsbehörde
Reinhard Vorderwinkler
T: +43 (0)1 71162 -5900
E: reinhard.vorderwinkler@bmv.gv.at

Dreharbeiten in Häfen sind nur mit Sonderbewilligungen möglich, wobei die jeweilige Stromaufsicht bzw. Hafenverwaltung zuständig ist. Werden Reeder am Löschen ihrer Ladung auf Grund einer Absperrung für Dreharbeiten gehindert, so fallen Kosten an.


Dreharbeiten auf Seen

Für Drehgenehmigungen auf Österreichs Seen ist zumeist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zuständig. Die Bestimmungen hinsichtlich Drehgenehmigung und Zulassungspflicht der Fahrzeuge sowie Verkehrsregeln sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Auf einigen österreichischen Seen (z.B. Wolfgangsee und Attersee gilt im Juli und August ein generelles Motorbootverbot. Eine Ausnahmeregelung kann für den Traunsee in Oberösterreich erteilt werden.

Am Wörthersee im Bundesland Kärnten ist das Filmen auf dem See erlaubt und bedarf keiner Drehgenehmigung, solange man ein dort zugelassenes Fahrzeug verwendet. Sollen nicht zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz kommen, ist vier Wochen im Vorhinein ein schriftliches Ansuchen an das Amt der Kärntner Landesregierung zu richten.

Diese und noch weitere Seen fallen in den Verwaltungsbereich der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf).

Ship Austria ist ein Zusammenschluss österreichischer Schifffahrtsunternehmungen quer durch ganz Österreich.


Video: International Film Production in Austria


Drehbuch Wettbewerb Abenteuer Österreich


"Filmen in Österreich stellt einen hervorragenden Wert für den Filmemacher dar."

1999 Locations Magazine